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Entspannung FAQ |
Kostenerstattung für Ihren Entspannungskurs FAQ
Wie weis ich, ob mir meine Krankenkasse die Kursgebühr erstattet?
Klaus Hübsch, Seminarleiter für Autogenes Training und Progressiver Muskelentspannung ist bei allen Krankenkassen zugelassen. Eine Erstattung ist garantiert, die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Gesundheitskasse.
Wann bekomme ich eine Kostenerstattung?
Voraussetzung für die Kostenerstattung für einen Entspannungskurs bei Entspannungstrainer Klaus Hübsch ist eine erfolgreiche Teilnahme an der Entspannungsmaßnahme. Es müssen mindestens 80 % der Kurseinheiten besucht werden.
Wie beantrage ich eine Kursgebührerstattung?
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Entspannungsmaßnahme durch Entspannungscoach Klaus Hübsch erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse für individuelle Maßnahmen der primären Prävention nach § 20 Abs. 1 SGB V.
Wann zahle ich die Gebühr für einen Entspannungskurs?
Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Entspannungsmaßnahme zu entrichten.
Wie oft kann ich eine Kostenerstattung bei meiner Kasse einreichen?
Im Bereich Entspannung können Sie einmal pro Jahr eine Kostenerstattung beantragen.
Hier geht es zum Kursangebot:
Kurs für Progressive Muskelentspannung nach Jacobsen
Zugelassen bei allen Krankenkassen, Kostenerstattung bis zu 100 %
Klaus Hübsch - Entspannungscoach - Personal Training - Gesundheitsmanager
Institut für Gesundheit und Vitalität
Schlossstrasse 8, 95448 Bayreuth, Germany
Tel. 0049 (0)921 9900687, FAX 0049 (0)921 9900690, Email info@pro-gesundleben.de, Homepage www.pro-gesundleben.de